Bei einer Online-Scheidung oder Scheidung über das Internet findet die Kommunikation zwischen dem scheidungswilligen Ehegatten und dem Anwalt über moderne Kommunikationsmittel z.B. über das Online-Formular oder per E-Mail statt.
ONLINE SCHEIDUNG
Der moderne Weg der Scheidung - einfach & ohne Stress
WAS IST EINE ONLINE-SCHEIDUNG?
Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Scheidung ganz bequem von zu Hause aus zu beantragen. Mit dem Online-Formular übermitteln Sie die für den Scheidungsantrag notwendigen Informationen und Unterlagen. Um alles weitere kümmern wir uns.
WIE IST DER ABLAUF EINER ONLINE-SCHEIDUNG?
Sie füllen das Online-Formular aus und übersenden die notwendigen Unterlagen. Anschließend fertigen wir Ihren individuellen Scheidungsantrag und übersenden Ihnen diesen zur Prüfung und Freigabe per E-Mail. Nach Erteilung der Freigabe durch Sie wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht und damit das Scheidungsverfahren gestartet. Der Scheidungsantrag wird anschließend dem anderen Ehegatten durch das Gericht zugestellt.
Soweit der Versorgungsausgleich nicht wirksam ausgeschlossen wurde, wird dieser durchgeführt. Der Scheidungstermin wird durch das Gericht bestimmt und dauert in der Regel 15 Minuten. Bei diesem Scheidungstermin müssen auch bei einer Online-Scheidung beide Ehegatten anwesend sein. Im Scheidungstermin wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen und mit Ablauf der Beschwerdefrist von 1 Monat ist die Scheidung rechtskräftig.
SCHEIDUNGSABLAUF IM ÜBERBLICK
1.
Formular ausfüllen
2.
Unterlagen übersenden
3.
Gericht bestimmt Scheidungstermin
4.
Sie sind geschieden
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN ZUR ONLINE SCHEIDUNG BENÖTIGT?
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HÄUFIGE FRAGEN ZUR ONLINE SCHEIDUNG
Mit dem Online-Formular übermitteln Sie uns – Ihrem Scheidungsanwalt in Chemnitz – die notwendigen Informationen und Unterlagen. Wir fertigen Ihren Scheidungsantrag und übersenden diesen an das zuständige Familiengericht. Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin, welchen wir mit Ihnen gemeinsam wahrnehmen.
Geeignet ist die Online-Scheidung, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen und sämtliche Folgesachen wie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung geregelt sind. Lediglich der Versorgungsausgleich („Teilung“ der innerhalb der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) wird – wenn dieser nicht ausgeschlossen ist – im Scheidungsverfahren durchgeführt.
Nein. Auch eine Online Scheidung geht nicht ohne die Hinzuziehung eines Anwalts, da für die Einreichung der Scheidung Anwaltszwang besteht. Gern sind wir Ihnen bei der Einreichung Ihres Scheidungsantrages behilflich. Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und übermitteln uns dieses. Per E-Mail bekommen Sie anschließend den Entwurf zur Prüfung und Freigabe zur Versendung an das Familiengericht.
Ja, beim Scheidungstermin müssen in der Regel beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Das Gericht hört beide Ehepartner kurz persönlich zum Scheitern der Ehe an um zu prüfen, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist. Auch werden eventuelle Folgesachen besprochen. Anschließend wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen.
Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Da Online-Scheidungen ohne Streit und damit als einvernehmliche Scheidungen durchgeführt werden, ist lediglich ein Anwalt notwendig. Dadurch sparen Sie sich die Kosten für einen zweiten Anwalt.
Da bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streit bereits alle Folgesachen zwischen den Ehegatten im Vorfeld geklärt wurden, profitieren Sie auch von einem niedrigeren Verfahrenswert. Dieser ist maßgeblich für die Bestimmung der Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Ja, Sie können auch für eine Online-Scheidung Prozesskostenhilfe beantragen.
Möchten Sie für Ihre Ehescheidung Prozesskostenhilfe beantragen, dann setzen Sie im Online-Formular bei „Verfahrenskostenhilfe“ ein Häkchen. Die Unterlagen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe können Sie hier ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post an uns übermitteln. Gern übersenden wir Ihnen die Unterlagen zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe auch per E-Mail.